Donnerstag, 28. August 2014

mär vom jäger als naturschützer

es ist spätsommer.
das bedeutet: getreideernte und jagd.
und jagdunfälle.

seit vielen jahren versuchen tier- und naturschützer, die gesetze zur jagd reformieren zu lassen.
doch die lobby der jägerschaft ist stark.
ihr credo: nur durch die jagd gäbe es eine ausgewogene artenvielfald in wald und flur und somit zähle die jagd zum naturschutz.


doch die statistiken belegen: der wildbestand reguliert sich selbst.
nur durch die "hege" und somit das zufüttern durch die jägerschaft sind die hohen bestände an wildschwein, reh und hirsch zu erklären.
(quelle: zoologe prof. dr. josef reichholf, zoologe ragnar kinzelbach im newsletter der "Initiative zur Abschaffung der Jagd" vom 28.08.2014.)

der BUND fordert mit einer petition die landesregierung nrw zu einer novellierung des jagdgesetzes auf.
hier zählt jede unterschrift.
bitte macht mit. 

ich spreche mich generell gegen das töten von tieren aus.

es gibt viele weitere dringende gründe, für eine novellierung der jagdgesetze oder am besten eien abschaffung der jagd zu stimmen:

  • oftmals werden nicht nur die zum abschuss freigegebenen tierarten getötet, sondern auch geschützte arten wie wolf, dohle, feldhase, gans auf winterrast, wildkatze etc.
  • bei sogenannten jagdunfällen finden verwechslungen statt: menschen, pferde, rinder und andere tiere werden anstelle eines gejagten wildschweins erschossen.
  • gerade im herbst mehren sich die wildunfälle auf landstraßen. der grund: die vor den jägern flüchtenden tiere stürzen unbedacht auf die fahrbahn.
  • hauskatzen dürfen abgeschossen werden, wenn sie 200 bis 500 meter vom nächsten wohnhaus entfernt wildern. jährlich werden allein in nrw rund 10.000 katzen getötet. (quelle: BUND, Peta )
  • rund 65.000 haushunde werden jährlich in deutschland erschossen, weil sie angeblich wildern (quelle: Peta ).
  • jagd als gesundheitsprophylaxe funktioniert nicht. der beleg: wurden früher füchse zur eindämmung der tollwut getötet, bleib diese maßnahme erfolglos. erst mit dem auslegen von impfködern konnte die ausbreitung der krnakheit eingedämmt werden.
  • jägern ist allgemein erlaubt, ein privatgrundstück zu überqueren und sogar dort zu jagen. unfassbar. doch man kann sich dagegen wehren und sein grundstück zum "jagdlich befriedeten bezirk" erklären lassen. ein formloser antrag bei der gemeinde genügt. der BUND bietet dafür diesen vordruck an. 

 


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VIELE GRÜßE,
JULIA

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